Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist aufgeteilt in eine Vielzahl von Rechtsnormen. Basierend auf dem Zivilrecht hat sich das Arbeitsrecht mit vielen Spezialgesetzen weiterentwickelt.
Es beginnt mit dem Individualarbeitsrecht. D. h., dass in Arbeitsverhältnissen eines Jeden mit den damit verbundenen Problemen, seien es Abmahnungen, seien es Gehaltszahlungen, Arbeitsverträge oder aber Nachweise nach dem Arbeitsvertragsgesetz bis hin zur Kündigungsschutzklage gegen Kündigungen, seien es Verhaltensbedingte oder aber Betriebsbedingte.
Darüber hinaus das kollektive Arbeitsrecht, Rechte des Betriebsrates, Betriebsverfassungsgesetz, Begründung, Bewertung von Tarifverträgen und Eingliederungen.
Um Sie in diesen Bereichen fachkundig beraten und begleiten zu können, ist Rechtsanwalt Kranz seit 2003 als Fachanwalt für Arbeitsrecht, sprich mit nachgewiesener besonderer Qualifikation, tätig.
Hierbei werden sowohl Arbeitnehmer, verschiedene Betriebsräte, als auch Arbeitgeber vertreten.
Bei aller juristischen Beratung darf aber auch gerade im Arbeitsrecht nicht außer Acht gelassen werden, dass sich hier im Laufe eines Arbeitsverhältnisses langfristig Beziehungen zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern untereinander entwickelt haben, die die Lösung oftmals komplizierter machen, als das rein Arbeitsrechtliche.
Hier konnten wir schon vielfach durch eine Mediation positive Impulse geben und neue Wege aufzeigen. Denn es ist schlicht zu teuer, einen Mitarbeiter erst für viel Geld auszubilden, um dann an schlichten Kommunikationsstörungen ein ganzes Arbeitsverhältnis scheitern zu lassen.
Denn wenn Sie uns ein Problem präsentieren, suchen wir nach der Lösung.
Wir helfen gern und stehen Ihnen mit unserem Wissen und Erfahrungsschatz zur Seite.
