Kanzlei Kranz Rechtsanwälte
Kanzlei KRANZ Rechtsanwälte
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Arztstrafrecht

Der Bereich des Arztstrafrechts ist heute keineswegs mehr auf strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit vermeindlichen Behandlungsfehlern begrenzt.

Auch wenn die Zahl der Strafanzeigen gegenüber den Ärzten und damit das Arztstrafrecht zugenommen hat, muss festgestellt werden, dass eine Strafanzeige gegenüber einem Arzt gegenüber zivilrechtlichen Klageverfahren nachrangig sein sollte.

Allein im zivilrechtlichen Klageverfahren sind Beweise für Schadenersatz und Schmerzensgeld zusammenzutragen. Im Bereich des Arztstrafrechtes kann es nicht Sinn sein, die fehlenden Beweismaterialien zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen im Wege eines strafprozessualen Vorgehens zu sichern. Dies macht wesentlich auch keinen Sinn, da die strafrechtlichen Verfolgungensbehörden viel Zeit benötigen, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Darüberhinaus würden im einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Patientenunterlagen beschlagnahmt, so dass sie in einem zivilrechtlichen Verfahren nicht zur Verfügung ständen.

Das Arztstrafrecht hat auf einem anderen Gebiet aber besondere Bedeutung gewonnen. So gibt es immer mehr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sogenannten Abrechnungesbetruges. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus die Verfahren wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit.

Das Arztstrafrecht beginnt somit immer wichtiger zu werden. Für die meisten Ärzte hat ein Strafverfahren darüber hinaus ein berufliches Disziplinarverfahren zur Folge.

Das Arztstrafrecht hat somit für die Ärzte eine existenzielle Bedeutung.

Die Unerfahrenheit der Ärzte beim Umgang mit Staatsanwaltschaft, Gerichten und Sachverständigen führt oft dazu, dass der betroffene Arzt in ein falsches Licht gerückt wird. Es ist somit die Aufgabe unserer Kanzlei, zunächst einmal eine umfassende Beratung des Arztes über die Wahrnehmung seiner elementaren Rechte durchzuführen und ihn darauf hinzuweisen, dass die entscheidende Grundlage für den späteren Erfolg der Verteidigung damit beginnt, dass er unvorbereitet keine Einlassung abgibt und sich zu den einzelnen Vorwürfen nicht äußert.

Dies gilt vor allem gegenüber der Presse, die die Ärzte in die Öffentlichkeit zieht und damit einen wesentlichen größeren Schaden, möglicherweise sogar eine Vorverurteilung herbeiführen kann.

Es gilt somit genau abzuwägen, wie sich in einem arztstrafrechtlichen Verfahren der beschuldigter Mediziner gegenüber den Vorwürfen verhalten soll. Es gilt den Sachverhalt aufzuklären und eine sinnvolle, ausgewogene Strategie mir erreichbaren Ziel abzustecken.

Letztlich kann den betroffenen Ärzten nur nachdrücklich empfohlen werden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Kenntniserlangung vom Ermittlungsverfahren, fachkundige, anwaltliche Hilfestellung in Anspruch zu nehmen.

Eine Strafrechtskanzlei kann der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Finanzbehörden oder Gerichten effektiv standhalten und eine kompetente Verteidigung, gestützt auf Erfahrung, entgegensetzen.

Schon frühzeitig werden die Weichen für einen möglichst glimpflichen Ausgang des Verfahrens gestellt. Daher sollten die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren geschaffen werden.

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