Medizinrecht
Zu unseren Mandanten im Bereich Medizinrecht gehören insbesondere Ärzte und Patienten sowie Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten.
Der wesentliche Teil setzt sich jedoch aus Patienten zusammen, die Probleme mit ihren Ärzten bzw. mit der Behandlung und den Krankenkassen haben.
Das Medizinrecht an sich setzt sich zusammen aus dem Recht der freien Berufe, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, dem ärztlichen Berufsrecht und Arztstrafrecht sowie dem Recht sämtlicher anderen Heilberufe wie Physiotherapeuten etc.
Auf dem Gebiete des Medizinrechts betreuen wir in Hannover insbesondere Mandanten, die eine Praxis gründen wollen, sei es in Form einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Gegenstand der Beratung ist auch der Erwerb und die Veräußerung einer Praxis sowie die Durchsetzung und Umsetzung einer Praxisbeteiligung.
Weiterhin gehört dazu das ärztliche Wettbewerbsrecht und die nachträglichen Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis. Verträge mit Mitarbeitern von Arztpraxen gehören genauso zum Medizinrecht.
Desweiteren sind Gegenstand des Medizinrechts die Probleme, die sich aufgrund der Vertretung der Ärzte bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und Plausibilitätsprüfung ergeben.
Das Medizinrecht umfasst darüber hinaus das Zulassungsrecht der Ärzte genauso wie die Probleme mit der Nachbesetzung.
Medizinrecht wird andererseits auch dadurch geprägt, dass nicht nur allgemein zivilrechtliche Probleme erörtert werden, sondern auch durch das Arztstrafrecht, das die Vertretung der Ärzte in Strafverfahren behindert, die aufgrund medizinrechtlicher Probleme mit strafrechtlichem Hintergrund entstehen.
Insgesamt können wir feststellen, dass das Medizinrecht in Hannover als Schwerpunkt anzusehen ist und die Zahl der Fälle deutlich gestiegen ist.
Ein Schwerpunkt ist dabei neben der Vertretung von Ärzten insbesondere die Vertretung von Patienten.
Die Beratung auf dem Gebiet des Medizinrechts bieten wir im Rahmen der Erstberatung für einen Pauschalpreis von € 100,- zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Dies umfasst die Erstberatung, d.h. die Einschätzung, welche Ansprüche mit welchem Verfahren auf welchem Gebiet durchsetzbar sind und wie hoch die dafür entstehenden Kosten sind.
