Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen das Straßenverkehrsrecht, Luftfahrt- und Eisenbahnrecht.
Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht besteht aus dem Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, StraÃßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung.
Der Normalbürger begibt sich auch ohne es bewusst wahrzunehmen bereits in den Einflussbereich der vorgenannten Gesetz, sobald er den öffentlichen Verkehrsraum auch nur betritt.
Die spührbarsten Berührungspunkte ergeben sich naturgemäß dann, wenn sich ein Unfall im Straßenverkehr ereignet, ein Knöllchen an der Scheibe klebt, die Polizei ein Frontfoto beim Überqueren einer roten Ampel macht oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung u.s.w.
Dann sieht man sich mit Fragen konfrontiert wie etwa
- Wer trägt die Kosten des Unfalls?
- Bekomme ich einen Mietwagen?
- Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?
- Rote Ampel – Führerschein weg?
- Wie viele Punkte bekomme ich in Flensburg?
Die Auflistung ist natürlich nicht abschließend.
Die Beantwortung der Fragen und die damit einhergehende rechtliche Beratung übernehmen wir gern und stehen Ihnen mit unserem Wissen und Erfahrungsschatz zur Seite.
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