Arbeitsrecht
Die Behauptung, dass jeder Arbeitsrechtstreit mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet, ist falsch und schlicht zu kurz gedacht.
Für Arbeitgeber werden Arbeitnehmer immer wertvoller. Dieses nicht nur aufgrund der in die Arbeitnehmer investierten Aus- und Fortbildungskosten und Spezialisierungen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt gute Arbeitskräfte kaum noch hergibt.
Arbeitnehmer haben ihrerseits ein Interesse, ihre erworbenen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten an einem adäquaten Arbeitsplatz einzubringen.
Vor diesem Hintergrund ist das Auseinandergehen zwar der einfachste, aber selten die zielführendste Lösung eines Arbeitskonfliktes.
Seit 2003 bearbeite ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit diesem Ansatz eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Mandaten. Dieses sowohl im kollektiven Arbeitsrecht, als auch im Individualarbeitsrecht auf Arbeitnehmer-, als auch Arbeitgeberseite.
Nur so erhält man den Überblick aller betroffenen Spannungsfelder und Interessen in einem Arbeitsrechtstreit, um so die Interessen des Mandanten auch optimal durchsetzen zu können.